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   VG München, 23.01.2014 - M 11 K 13.30726   

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VG München, 23.01.2014 - M 11 K 13.30726 (https://dejure.org/2014,7285)
VG München, Entscheidung vom 23.01.2014 - M 11 K 13.30726 (https://dejure.org/2014,7285)
VG München, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - M 11 K 13.30726 (https://dejure.org/2014,7285)
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  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG München, 23.01.2014 - M 11 K 13.30726
    Der bei Bewertung der entsprechenden Gefahren anzulegende Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei der Prüfung der tatsächlichen Gefahr im Sinne des Art. 3 EMRK (BVerwG, Urteil v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 - NVwZ 2012, 454).

    Zwischen dem Kläger vor seiner Ausreise unmittelbar drohenden Schäden und dem befürchteten künftigen Schaden besteht ein enger Zusammenhang (BVerwG, U. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 - NVwZ 2012, 454).

  • VGH Bayern, 14.01.2013 - 20 B 12.30349

    Einstellung des Asylverfahrens wegen Nichtbetreibens

    Auszug aus VG München, 23.01.2014 - M 11 K 13.30726
    Es bestehen daher keine stichhaltigen Gründe für die Annahme, dass der Kläger im Falle einer Rückkehr in sein Herkunftsland nicht erneut von derartigen Schäden bedroht sein würde (vgl. BayVGH, Urteil v. 14.1.2013 - 20 B 12.30349 - juris, RdNr. 25).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG München, 23.01.2014 - M 11 K 13.30726
    Bezugspunkt für die Gefahrenprognose ist dabei der tatsächliche Zielort des Ausländers bei einer Rückkehr, in der Regel die Herkunftsregion des Ausländers, in die er typischerweise zurückkehren wird (BVerwG, Urteil v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - InfAuslR 2013, 241).
  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG München, 23.01.2014 - M 11 K 13.30726
    Diese Einschätzung der Gefahrenlage in Somalia und insbesondere in Mogadischu entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. U.v. 28.6.2011 - 8319/07, Sufi u. Elmi - Vereinigtes Königreich - NVwZ 2012, 681).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG München, 23.01.2014 - M 11 K 13.30726
    Das Gericht darf hinsichtlich asylbegründender Vorgänge im Verfolgerland keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (vgl. BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109/84 - BVerwGE 71, 180 ff.).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG München, 23.01.2014 - M 11 K 13.30726
    Auch kann es bei einer Gesamtwürdigung der Umstände genügen, dass die Konfliktparteien in der Lage sind, anhaltende und koordinierte Kampfhandlungen von solcher Intensität und Dauerhaftigkeit durchzuführen, dass die Zivilbevölkerung davon typischerweise erheblich in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 - BVerwGE 136, 360).
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG München, 23.01.2014 - M 11 K 13.30726
    Sie kann zum anderen ausnahmsweise auch bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betreffenden Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, U.v. 14.7.2009 - 10 C 9/08 - BVerwGE 134, 188).
  • VGH Bayern, 26.01.2012 - 20 B 11.30468

    Keine Gruppenverfolgung wegen Zugehörigkeit zu einem bestimmten Clan bzw. wegen

    Auszug aus VG München, 23.01.2014 - M 11 K 13.30726
    Besondere Umstände, aus denen sich im vorliegenden Fall eine individuelle Gefährdung des Klägers durch Al Shabaab ergeben könnte, sind nach seinem Vortrag nicht ersichtlich (vgl. BayVGH, U.v. 26.1.2012 - 20 B 11.30468 - juris Rn. 25; v. 9.7.2012 - 20 B 12.30003 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 20 B 12.30003

    Somalia; keine Gruppenverfolgung aufgrund Zwangsrekrutierung; subsidiärer

    Auszug aus VG München, 23.01.2014 - M 11 K 13.30726
    Besondere Umstände, aus denen sich im vorliegenden Fall eine individuelle Gefährdung des Klägers durch Al Shabaab ergeben könnte, sind nach seinem Vortrag nicht ersichtlich (vgl. BayVGH, U.v. 26.1.2012 - 20 B 11.30468 - juris Rn. 25; v. 9.7.2012 - 20 B 12.30003 - juris Rn. 15).
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